Beitragsordnung - Interessengemeinschaft Werner Karneval
Beitragsordnung der IWK
Stand 31. August 2020
- Der Mitgliedsbeitrag ist halbjährlich im Voraus zu entrichten, jeweils zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres.
- Nach Möglichkeit sollte das Mitglied der Einziehung seines Beitrages per Lastschriftverfahren von seinem Bankkonto zustimmen.
- Der Regelbeitrag ist EUR 48,-- für ein Geschäftsjahr, in zwei Hälften von EUR 24,--, an den beiden Zahlungsterminen.
- Jugendmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen EUR 30,-- für ein Geschäftsjahr, in zwei Hälften von EUR 15,--. Diese Regelung gilt auch noch für das ganze Geschäftsjahr, in dem das Jugendmitglied das 18. Lebensjahr vollendet.
- Satzungsgemäß zahlen Ehrenmitglieder keinen Beitrag.
- Ermäßigte Beiträge sind, wie Regelbeiträge, in zwei Halbjahresteilen fällig, können aber grundsätzlich nur im Lastschriftverfahren gemeinsam gezahlt werden. Bei Beitragsrückstand erlischt der Anspruch auf Beitragsermäßigung.
- Diese Beitragsordnung gilt ab 01.01.2021, d.h. der erste Beitrag wird am 01.02.2021 fällig.