Informationen für Zugteilnehmer

Informationen für Zugteilnehmer

Die IWK freut sich über alle aktiven Gruppen und Vereine, die am Rosenmontagsumzug in Werne teilnehmen und gibt hierzu einige Informationen, Tipps und zu beachtende Vorschriften, um einen fröhlichen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

1. Zugmaschinen und Aufbauten

Für alle Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, gelten grundsätzlich die einschlägigen Regelungen des Straßenverkehrsrechts insbesondere die Vorschriften der StVZO und StVO sowie die diese ergänzenden Regelungen.

Für den Bereich der Brauchtumspflege, insbesondere für Karnevalsumzüge, gelten jedoch nach der sog. Verordnung über Ausnahmen von verkehrsrechtlichen Vorschriften vom 28.02.1989 (StVR-AusnahmeVO) Ausnahmen. Die StVR-AusnahmeVO ist entsprechend zu beachten.

Für jedes Zugfahrzeug, Anhänger, oder Kombiwagen muss eine gültige Betriebserlaubnis und für die Anhänger oder Kombiwagen ein Brauchtumsgutachten vorliegen!

Wagen die mit einer Musikanlage ausgestattet sind müssen einen Feuerlöscher vorhalten!

In diesem Diagramm kann selbst geprüft werden, ob der Wagen oder Anhänger am Rosenmontagsumzug teilnehmen darf.

Ablaufdiagramm

Die Wagenbauer haben bitte zu beachten, dass die maximale Höhe des Wagens 4,60 m (inkl. stehende Personen – Ampelhöhe) nicht überschreiten darf. Die Brüstungshöhe auf dem Wagen muss aus Sicherheitsgründen 0,90 m oder höher sein.

Darüber hinaus muss die Ladefläche des Anhängers tritt- und rutschfest sein und für jeden Sitz- und Stehplatz eine ausreichende Sicherung gegen Verletzungen und Herunterfallen des Platzinhabers bestehen. Die Aufbauten müssen sicher gestaltet und am Anhänger fest angebracht sein. Zum Schutz der Bonbonsammler muss eine Bodenabstandsabdeckung (seitliche Schürzen) von mind. 20 cm Höhe angebaut sein.

Da der Veranstalter die Einhaltung der Vorschriften der StVZO einschl. der StVR-AusnahmeVO, wie sie oben skizziert wurden, zu überprüfen hat und ihn die Verkehrssicherungspflicht trifft, werden nur Umzugswagen zum Rosenmontagszug zugelassen, die über eine gültige TÜV Abnahme verfügen. Hierzu gehören Betriebserlaubnis und Brauchtumsgutachten! Die Abnahme ist dem Veranstalter spätestens 1 Stunde vor Beginn des Rosenmontagszuges vorzulegen.

Jeder Umzugswagen hat einen verantwortlichen Ansprechpartner, der dem Veranstalter namentlich schriftlich mit der Anmeldung zum Rosenmontagszug zu benennen ist.

Darüber hinaus hat jeder Umzugwagen und jedes Umzuggespann eine ausreichende Wagenbegleitung zu stellen. Sie besteht aus mindestens 6 Personen und ist dem Veranstalter ebenfalls mit der Anmeldung namentlich schriftlich zu benennen. Die Wagenbegleiter/-innen müssen mind. 18 Jahre alt sein. Die Wagenbegleitung hat die Aufgabe, Besucher des Rosenmontagszuges der Gefahrenzone um den Umzugswagen herum zu verweisen. Zur besonderen Erkennung sollte sie mit zusätzlichen Warnwesten bekleidet sein.

2. Wurfmaterial

Bonbons (Wurfmaterial) können bei der jeweils stattfindenden Wagenbauersitzung über die IWK bestellt werden. Die IWK prüft die Mischung des Wurfmaterials und kann daher das Werfen von gefährlichen Gegenständen aus der von ihr angebotenen Ware ausschließen

Das Wurfmaterial ist grundsätzlich zur Seite wegzuwerfen. Ein Wegwerfen nach vorn über das Zugfahrzeug und nach hinten in den Zwischenraum zum nachfolgenden Zugfahrzeug ist ebenso verboten wie das bloße Herunterreichen vom Wagen.

Das Wurfmaterial darf auch nicht direkt auf Umzugsbesucher geworfen werden und somit als gezieltes Wurfgeschoss verwendet werden.

Im Bereich des Marktplatzes bitten wir, dass Werfen von Bonbons aus reinigungstechnischen Gründen zu reduzieren da es  sich gezeigt hat dass immer weniger Personen bereit sind sich zu bücken um diese aufzuheben.

Als Wurfmaterial bitte kein Konfetti, Computerpapierschnitzel oder Bierdeckel verwenden, denn wir wollen Verantwortung tragen gegenüber unserer Umwelt und Natur.

Feuerzeuge oder Streichhölzer sind als Wurfmaterial grundsätzlich verboten.

Die IWK weist darauf hin, dass Getränke aus Plastikflaschen zu konsumieren sind, da die Stadt Werne für den Rosenmontagsumzug eine Allgemeinverfügung "Glasverbot" für den Innenstadtbereich erlässt.

Schnapsfläschchen die im Zug verteilt werden müssen aus Kunststoff sein.

Alle leeren Bonbonkartons und sonstige Verpackungsmaterialien sind auf dem Wagen zu sammeln und nach Auflösung des Zuges in den auf dem Parkplatz am Solebad bereitstehenden Container zu entsorgen.

3. Verhalten

Ein Rosenmontagsumzug ist auch ein Fest für die Kinder. Bitte gehen Sie als Zugteilnehmer mit gutem Beispiel voran und konsumieren Sie während des Umzuges alkoholische Getränke nur in geringen Mengen und möglichst unauffällig.

Den Wagenbegleitern und Ordnungskräften ist der Konsum von Alkohol während des Umzuges untersagt. Dies gilt auch für das verwenden von Glasflaschen jeglicher Art!

Es werden alle Teilnehmer des Rosenmontagszuges gebeten, die vorgenannten Regeln einzuhalten, um einen reibungslosen und gefahrlosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.

Bei Zuwiderhandlung, insbesondere was die Sicherheit der Fahrzeuge und den Alkoholkonsum betrifft, machen wir darauf aufmerksam, den entsprechenden Umzugswagen von dem laufenden Rosenmontagszug auszuschließen.

Werne im November 2024
Interessengemeinschaft Werner Karneval von 1975 e. V.
Der Vorstand

Rosenmontagsumzug 2025

Für Rückfragen und weitere Anmeldungen steht Ihnen gerne der gesamte IWK Vorstand zur Verfügung, wir bitten jedoch vorrangig unseren Rosenmontagszugbeauftragten Robin Böcker zu bemühen.

Tel.: 0170 / 303 6023

Dies gilt insbesondere für Fragen zu der Betriebserlaubnis und dem Brauchtumsgutachten.

Die Interessengemeinschaft Werner Karneval wünscht allen Beteiligten viel Spaß bei den Vorbereitungen und den Rosenmontagsumzug.

Die Zugteilnehmer treffen sich am 03.03.2025 (Rosenmontag) ab 13.00 Uhr am Hagen (Parkplatz vor dem Solebad). Der Zug beginnt traditionell um 14.11 Uhr.