Beitragsordnung - Interessengemeinschaft Werner Karneval

Beitragsordnung der IWK

Stand 31. August 2020

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist halbjährlich im Voraus zu entrichten, jeweils zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres.
  2. Nach Möglichkeit sollte das Mitglied der Einziehung seines Beitrages per Lastschriftverfahren von seinem Bankkonto zustimmen.
  3. Der Regelbeitrag ist EUR 48,-- für ein Geschäftsjahr, in zwei Hälften von EUR 24,--, an den beiden Zahlungsterminen.
  4. Jugendmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen EUR 30,-- für ein Geschäftsjahr, in zwei Hälften von EUR 15,--. Diese Regelung gilt auch noch für das ganze Geschäftsjahr, in dem das Jugendmitglied das 18. Lebensjahr vollendet.
  5. Satzungsgemäß zahlen Ehrenmitglieder keinen Beitrag.
  6. Ermäßigte Beiträge sind, wie Regelbeiträge, in zwei Halbjahresteilen fällig, können aber grundsätzlich nur im Lastschriftverfahren gemeinsam gezahlt werden. Bei Beitragsrückstand erlischt der Anspruch auf Beitragsermäßigung.
  7. Diese Beitragsordnung gilt ab 01.01.2021, d.h. der erste Beitrag wird am 01.02.2021 fällig.